Freistaat Bayern
Jetzt ist es amtlich
Recht wurde nicht gesprochen, aber es wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablösung des Bargeldes an Schulen geschaffen. Mit Wirkung vom 01.08.2020 beschloss der Bayerische Landtag eine kleine, aber wesentliche Änderung des „Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“. Bislang durften die staatlichen Schulkonten nur zur Durchführung von Schulveranstaltungen oder Klassenfahrten genutzt werden. Eine sehr hinderliche und eigentlich unnötige Einschränkung.
Ab sofort ist es den Schulen möglich, einheitlich anfallende Kostenbeiträge für so genannte übrige Lernmittel (Bücher, Hefte, etc.) über das Schulkonto abzuwickeln. Aus pragmatischen Gründen und im Sinne aller Beteiligten würde ich auch die sonstigen Aufwendungen hinzu zählen, die im Schulalltag anfallen und bislang mühsam mittels Bargeld eingesammelt werden mussten. Also Kopiergeld, Ausflüge, Eintrittskarten, Aufmerksamkeiten usw.
In den meisten Bundesländern haben die Schulen nicht einmal ein Konto für diese Zwecke. Wie die Digitalisierung unter solchen Rahmenbedingungen gelingen soll, ist mir ein Rätsel. Wer hat hier seine Hausaufgaben nicht gemacht?